Sorgerechtsverfahren
Der Wegzug des Ehegatten, der das Personensorgerecht gemeinsam mit dem anderen innehat, kann einen Doppelwohnsitz des Kindes begründen. An beiden örtlich zuständigen Gerichten kann dann eine Sorgerechtsregelung beantragt werden, zuständig wird das Familiengericht, das zuerst mit der Angelegenheit befasst wurde, OLG Karlsruhe MDR 09, 931
Die konsequente Umsetzung dieser Entscheidung muss dazu führen, rasch anwaltlichen Rat einzuholen und rechtzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich regeln zu lassen