28.10.2002 Unterhaltsschuldner
Häufig gehen Trennung und Scheidung mit einer finanziellen Zerrüttung einher. Oft kann der Unterhaltsschuldner wegen anderer Schulden, z.B. gescheiterter Existenzgründung, den Unterhalt nicht mehr bezahlen. Wir weisen in diesen Fällen stets darauf hin, dass verschiedene monatl. Bezüge dem Pfändungszugriff Dritter entzogen sind, nach richtiger Auffassung kann vom Unterhaltsschuldner auch verlangt werden, dass er sich der Verbraucherinsolvenz stellt.

zurück zur Suche                                                                                 zur homepage