02.12.2002 Umgangsrecht einschränken
Angst vor einer möglichen Kindesentführung genügt nicht, um ein Umgangsrecht einschränken zu lassen. Es sind konkrete Anhaltspunkte zu nennen, wobei die Tatsache, dass es sich bei dem Antragsgegner um einen Ausländer mit guten Kontakten in sein Heimatland handelt, nicht ausreicht. Vielmehr kann es dann ausreichend sein, z.B. die Besuchszeit des Kindesvaters zeitlich und räumlich zu beschränken und mit er Abgabe des Reisepasses zu verbinden. bereits auf 4 Stunden beschränkt und mit einer Abgabe des Reisepasses verbunden worden (OLG Saarbrücken - AZ: 9 UF 63/02)

zurück zur Suche                                                                                 zur homepage