04.09.03 Verwandtenunterhalt
Im Rahmen des Verwandtenunterhalts ist der Wohnvorteil eines Eigenheims nicht mit dem objektiven Mietwert im Sinne einer Marktmiete, sondern nur mit dem den jeweiligen Lebens- und Einkommensverhältnissen angemessenen Wohnwert zu berücksichtigen. (BGH XII ZR 123/00, FamRZ 2003,1179)

zurück zur Suche                                                                                 zur homepage