19.09.03 Vereinbarung
Der unterhaltsverpflichtete Kindesvater kann sich auf eine mit der Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin des Kindes getroffene Vereinbarung zur Zahlung eines Unterhaltsbetrags nicht berufen, wenn die vereinbarte Höhe weit hinter den gesetzlichen Ansprüchen zurückbleibt. Diese Vereinbarung ist deshalb als nichtig zu behandeln. (OLG Naumburg 14 WF 7/03, NJW-RR 2003,1089)

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