17.10.03 Alleiniges Sorgerecht
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn trotz geringer Kommunikation zwischen den Eltern die Einigung in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind möglich scheint und unüberbrückbare Streitigkeiten in Alltagsfragen nicht erkennbar sind, so daß OLG Köln (NJW-RR 2003, 1060).

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