03.11.03 Zweitfamilie
Noch einmal heiraten lohnt sich neuerdings wieder: Das BVerfG hat die Rechte der Zweitfamilie gestärkt. Die steuerlichen Entlastungen, die in einer neuen Ehe entstehen, müssen auch in dieser verbleiben. Die Vorteile aus dem Ehegattensplitting dürfen nicht die Zahlungen an den Exgatten erhöhen. (BVerfG, Beschluss v. 7.10.2003 - 1 BvR 246/93)

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