Abschleppen vom Stellplatz
Wir aktualisieren einen älteren Beitrag: Das AG München entschied rigoros gegen PKW-Stellplatzbesetzer: der/die Berechtigte muss nicht "angemessen" (wie lang wäre das?) warten, bis gem. § 859 BGB zur sofortigen Selbsthilfe durch kostenpflichtiges Abschlep-pen gegriffen werden darf, AZ 163 C 1561/01 in NJW 02,200. Das LG Hamburg beschloss am 06.02.06 allerdings, dass der Halter nicht unbedingt haftet, wenn sein Fahrzeug un-berechtigt auf fremden Grund und Boden stand, 318 S 111/05, 316 C 119/05.
Verspätete Arbeitslosmeldung
Das BSG hat in einem Urteil entschieden, dass eine Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Arbeitslosmeldung bei fehlendem Verschulden des sich arbeitslos meldenden unter Bezugnahme auf den Wortlaut des § 37 b SGB II unrechtmäßig ist. (BSG, Urt. v. 25.5.2005, NJW 2005, 3803)
Arbeit auf Abruf
§ 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf leisten muss, die über die vertragliche Mindestzeit hinaus-geht. Die Arbeit auf Abruf darf dabei jedoch nicht mehr als 25% der vereinbarten wö-chentlichen Mindestarbeitszeit betragen. (BAG, Urt.v. 07.12.2005 - 5 AZR 535/04)
Hinweis auf Arbeitslosmeldung in einer Kündigung
Jede Kündigung, die ein Arbeitgeber ausspricht, sollte einen Hinweis auf die Meldepflicht des Arbeitnehmers bei der Bundesagentur für Arbeit beinhalten. Dieser Hinweis könnte wie folgt lauten: Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Kündigungsschreibens persönlich bei Ihrer zu-ständigen Agentur für Arbeit als Arbeit suchend zu melden. Ein Verstoß gegen diese Ver-pflichtung kann unter Umständen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben.
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sach-grundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. (BAG, Urt. v. 23.08.06 - 7 AZR 12/06)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem die europäischen Antidiskrimi-nierungsrichtlinien in der BRD umgesetzt werden, tritt in diesen Tagen in Kraft. Zukünftig soll ein AN die Möglichkeit haben, bei einer Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung die Gerichte zu bemühen. AG sollten also in Zukunft immer dokumentieren können, dass Personalmass-nahmen (z.B. Einstellung, Beförderung, Umbesetzung) ausschließlich auf objektiven und nachvollziehbaren Entscheidungskriterien beruhen, da den AG dafür die Beweislast trifft.
Klagefrist
Allgemein bekannt sein dürfte, wie wichtig die 3-Wochenfrist für die Erhebung einer Kla-ge im Arbeitsrecht ist. Diese gilt aber nicht immer, zB nicht für die Klage wegen Verlet-zung der Kündigungsfrist und entsprechende Weiterbeschäftigung und -zahlung, BAG MDR 06, 1118
Schlechtleistung
Durch zwei Entscheidungen des BAG ist es nun unter gewissen Voraussetzungen möglich, Arbeitnehmern wegen Schlecht- und Minderleistung rechtswirksam zu kündigen. (BAG NJW 2005, 90; BAG NJW 2004, 2545)
Änderung der "Kleinbetriebsklausel" im KSchG ab 01.01.2004
Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2004 eingestellt wurden, verlieren bei Absinken ihrer Zahl auf fünf oder weniger ihren Kündigungsschutz, vgl. § 23 I KSchG. Das BAG hat nun entscheiden, dass, wenn die Zahl der am 31.12.2003 beschäftigten Arbeitnehmer auf fünf oder weniger absinkt, keiner der im Betrieb verbleibenden "Alt-Arbeitnehmer" wei-terhin Kündigungsschutz genießt, wenn in dem Betrieb einschließlich der seit dem 01.01.2004 eingestellten Personen insgesamt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäf-tigt werden. (BAG, Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 840/05). Beispiel: Zum Stichtag 31.12.03 waren 10 Personen angestellt, darunter 6, die vor dem 01.01.2004 eingestellt wurden, diese genossen gesetzlichen Kündigschutz. Die anderen 4 Mitarbeiter nicht, da diese nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden. Am 10.05.2006 verstarb einer der vor dem 01.01.2004 eingestellten Arbeitnehmern. Folge: alle "Alt-Arbeitnehmer" verloren mit dem Tod des Kollegen ihren Kündigungsschutz. Erst wenn der Betrieb 11 oder mehr Arbeit-nehmer beschäftigt lebt der Kündigungsschutz wieder auf.
Miles & More
Nimmt ein Arbeitnehmer aufgrund dienstlicher Flugreisen als Vielflieger am Miles-and-More-Programm teil, stehen die entstandenen Bonuspunkte gem. § 667 2. Alt BGB dem Arbeitgeber (AG) als Auftraggeber zu (BAG, Urt. v. 11.4.06 - 9 AZR 500/05). Dieser As-pekt der Fremdgeschäftsführung dürfte m.E. auch auf andere Bonusprogramme bei Zah-lung auf Rechnung des AG anzuwenden sein, wie Payback, Roadmiles ua.
Nichteinstellung eines schwerbehinderten Bewerbers
Schon vor einer Einstellung eines Mitarbeiters können schwer wiegende Fehler begangen werden: Der Arbeitgeber kann sich vor Gericht nicht mehr auf sachliche Gründe für die Nichteinstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers berufen, wenn er diese Gründe dem schwerbehinderten Bewerber bei seiner Absage nicht nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX mitgeteilt hat. Dem abgelehnten Bewerber steht dann gemäß § 81 II S. 3 SGB IX ein Entschädigungsanspruch zu. (LAG Hessen, Urteil vom 07.11.2005 - 7 Sa 473/05 = NZA-RR 2006,312)
Mitteilung einer Schwerbehinderung an den Arbeitgeber
Auch nach Einführung des § 90 Abs. 2a SGB IX ist eine Offenlegung des Behindertensta-tus vor Ausspruch der Kündigung zum Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes nicht erforderlich. Das BAG hält es zur Erlangung der Sonderrechte für ausreichend, wenn der Schwerbehinderte den Arbeitgeber nach Zugang einer Kündigung in angemessener Frist (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) hierüber informiert. (BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 539/05, DB 2006, 1503f)
Wegfall des Arbeitsplatzes bei Teilzeit/Elternzeit
Der Arbeitgeber kann den Wunsch einer Arbeitnehmerin auf Teilzeitbeschäftigung wäh-rend der Elternzeit nicht aus dem Grund ablehnen, der Arbeitsplatz sei nicht vertre-tungsweise neu besetzt worden, sondern durch anderweitige Arbeitsaufteilung weggefal-len und daher wegrationalisiert worden.
Urlaubserteilung ist eine unwiderrufliche Arbeitsbefreiung
Einmal gewährter Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich, auch ohne dass er dies ausdrücklich mitteilt. Jede Gewährung von Urlaub enthält also zugleich immer die unwi-derrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht, BAG Urteil v. 14.03.06 - 9 AZR 11/05.
18.04.2006
Bei einer zweigliedrigen GbR, die kein Gesellschaftsvermögen mehr hat, können die Ge-sellschafter auch dann Ausgleichansprüche gegeneinander geltend machen, wenn noch Verbindlichkeiten offen sind, BGH MDR 06,469 mwN
Waschstrasse
Ob bestimmte KFZ Probleme in der Autowaschanlage haben, weiß der Bundesverband Tankstellen- und Garagenbetriebe. Ist dem so, muss der Betreiber den Kunden informie-ren, NJW-RR 06, 456
Lebensversicherungen
BVerfG 15.2.2006, 1 BvR 1317/96: Auch bei einer frühzeitigen Beendigung eines LV-Vertrages müssen Kunden eine angemessene und transparent berechnete Rückvergütung erhalten. Der Gesetzgeber muss nach dem Urteil des BVerfG vom 26.7.2005 (Az.: 1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96) bis zum 31.12.2007 Regelungen schaffen, die diesen grund-sätzlichen Gedanken umsetzen. Siehe auch BGH, Urteil vom 12.10.2005 (IV ZR 162/03).
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Wie in einem Lehrbuch stellt der BGH in einem Urteil v.24.10.2006, X ZR 124/03, dar, dass auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben eine erbetene Gegenbestätigung im Einzelfall entbehrlich sein kann und erläutert die wechselseitigen Pflichten in einem Suk-zessivlieferungsvertrag.
Betriebsbedingte Kündigung
Existiert in einem Betrieb/Unternehmen ein anderer freier Arbeitsplatz, ist eine ordentli-che Beendigungskündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlos-sen, wenn der AG den AN auf diesem freien Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingun-gen weiter beschäftigen kann. Der AG kann die Weiterbeschäftigung zu geänderten Ar-beitsbedingungen anbieten und die Kündigung damit verbinden, indem er eine Ände-rungskündigung ausspricht. Lehnt der AN die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedin-gungen ab, ist eine Beendigungskündigung zulässig (BAG, Urt. v. 21.4.2005-2 AZR 132/04).
Rückforderung von Betriebskosten
Zahlt ein Mieter in Unkenntnis dessen, dass die Betriebskostenabrechnung verfristet war und eine Nachzahlung nicht geschuldet wurde, kann er die Rückzahlung verlangen und der Vermieter sich nicht auf Entreicherung berufen, BGH NJW 06, 903
CISG, Mängelrüge
Wann rügt der Empfänger den Mangel des Kaufgegenstandes nach CISG innerhalb an-gemessener Frist? Jedenfalls nicht nach mehr als 2 Monaten, so BGH NJW 06, 1343
Schriftform
Das Verbraucherkreditgesetz erfordert Schriftform, dem genügt auch ein Fax nicht, die Auszahlung der Darlehensmittel führt aber zur Heilung, § 6 I und II VerbrKrG, BGH MDR 06, 700
Strukturvertriebe
Arbeiten Immobilienvermittler und die Bank "institutionalisiert" zusammen, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Bank gegenüber ihrem Darlehensnehmer einen Wis-sensvorsprung hat, in diesem Fall kann ein berechtigter Arglisteinwand auch das Darle-hen zu Fall bringen, BGH XI ZR 6/04 (aus der Pressemitteilung)
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorfälligkeitsentschädigungen (VFE) sind die Gegenleistung dafür, dass eine Bank einer nicht geplanten Rückzahlung zustimmt und zukünftig keine Zinsen mehr einnehmen wird. Solche Vereinbarungen sind aber nur dann wirksam, wenn sie nicht, z.B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Durchschnittskunden überraschend oder im Zusammen-hang zu sonstigen Vertragsbestimmungen intransparent wirken, so entschieden für ein Bausparsofortdarlehen v. SchlHolst.OLG.: 5 U 106/03. Im Ergebnis ist die Forderung ei-ner Bank nach einer VFE stets sorgsam zu prüfen.
Darlehensvertrag
Eine sog. krasse Überforderung ist nicht zu prüfen, wenn der Ehegatte als Mitschuldner und mit Eigeninteresse den Darlehensvertrag unterzeichnete, OLG FfM 19.10.05, 24 W 64/05
24.01.2006
Gem. Urteil des BGH v. 24.01.06, AZ: XI ZR320/04, müssen Banken nicht die pflichtge-mäße Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern schriftlich dokumentieren. Die in § 34 Abs.1 WpHG aufgeführten gesetzlichen Aufzeich-nungspflichten beziehen sich nur auf den Geschäftsabschluss und setzen damit erst nach der (unterlassenen) Aufklärung ein. Der Sachverhalt: Die Klägerin nahm die beklagte Bank wegen erheblicher Verluste ihres Wertpapierdepots auf Zahlung von Schadenser-satz in Anspruch. Sie trug vor, ein Angestellter der Beklagten habe ihr trotz konservati-ven Anlageverhaltens zur Umschichtung des Depots in Anteile an hochspekulativen Mul-timedia-, Biotechnologie-, Software- und Internetfonds geraten.
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab, weil die Klägerin ein Beratungsverschulden der Beklagten nicht habe nachweisen können. Demgegenüber trug die Klägerin vor, dass ihr eine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen zu Gute kämen, weil die Beklagte die Beratungs- und Aufklärungsgespräche nicht schriftlich dokumentiert habe. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.
Die Gründe:
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz. Die Vorinstanzen haben zu Recht entschieden, dass der Klägerin keine Beweislastumkehr oder Beweiserleichterungen zu Gute kommen. Derjenige, der im Bereich der Anlagebera-tung eine Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung behauptet, trägt dafür die Beweis-last. Diese Beweislastverteilung gilt unabhängig davon, ob der Beratungs- und Aufklä-rungspflichtige die Erfüllung seiner Pflichten schriftlich dokumentiert hat. Ihn triff keine Pflicht zur Dokumentation. Eine Pflicht zur Dokumentation ergibt insbesondere nicht aus dem Beratungsvertrag oder aus dem WpHG. Die in § 34 Abs.1 WpHG aufgeführten ge-setzlichen Aufzeichnungspflichten beziehen sich nur auf den Geschäftsabschluss und set-zen damit erst nach der (unterlassenen) Aufklärung ein. Auch die so genannten Wohlver-haltensregeln der §§ 31 und 32 WpHG sowie die zu ihrer Konkretisierung erlassene Richt-linie gemäß § 35 Abs.6 WpHG sehen eine Aufzeichnung des Aufklärungs- beziehungswei-se Beratungsgespräches nicht vor.
Gemeinsames Testament
In der testamentarischen Praxis übersehen Eheleute gern, dass zwei Erbfälle zu regeln sind und nicht nur der erste, sondern auch der zweite Erbfall zu regeln ist. Es muss eine klare Schlusserbenregelung, einschließlich Ersatz, getroffen und die Bindungswirkung festgelegt werden. Wollen Sie das wirklich ohne Anwalt machen?
Pflichtteil aus "gutem Grund"
Zu Recht haben wir in einer Fachzeitschrift einen Hinweis darauf gelesen, dass die Be-schränkung eines Abkömmlings auf den Pflichtteil durchaus gute Gründe haben und aus Fürsorge geschehen kann, § 2338 BGB, diese Vorschrift aber sehr wenig bekannt ist. Dennoch bietet sie eine gute Gestaltungsmöglichkeit, um das Erbe an einer befürchteten Vergeudung vorbei der darauf folgenden Generation zu erhalten.
Ausländischer Führerschein
Die Anerkennung einer im Ausland (hier: Polen) ausgestellten Fahrerlaubnis kann versagt werden, wenn die deutschen Vorschriften rechtsmissbräuchlich umgangen wurden, indem die dortigen Behörden die in Deutschland an die physische Fahreignung gestellten Min-destanforderungen nicht geprüft haben, und wesentlicher Beweggrund des Antragstellers die mehrfache Versagung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland ist. (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2006, Az. OVG 1 S 122.05)
Gebrauchtwagenkauf
Ergibt sich ein Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung, z.B. beim Gebrauchtwagen-kauf, gegen den Vorverkäufer, so kann der betrogene Käufer dann auf diesen zugreifen, wenn beweisbare Anhaltspunkte für einen beabsichtigten Weiterverkauf vorlagen, OLG Braunschweig, Urt.v.13.4.2006, 8 U 29/05, sog. Käuferkette.
Regulierung eines Verkehrsunfall
Deutsche Gerichte sind gem. Art.11,II iVm Art.9,Ib EuGVVO auch dann international zu-ständig, wenn aufgrund eines (EU-)ausländischen Verkehrsunfalls der deutsche Geschä-digte Ansprüche direkt gegen einen ausländischen Versicherer einklagt, OLG Köln NJW-RR 06, 70
Rechtsberatungsgesetz und Geschäftsführung
Die dem Geschäftsführer einer GbR, der nicht zugleich Gesellschafter ist, erteilte Voll-macht begegnet keinen Bedenken, BGH, Urteil v. 15.02.05, AZ: XI ZR 396/03, verstößt also auch nicht gegen das RBerG.
Vollziehung eines Haftbefehls
BGH; Beschl.v.15.12.2005, Az:I ZB 63/05. Ein Haftbefehl, weil der Schuldner sich der ei-desstattl. Versicherung entzogen hat, kann noch bis 3 Jahre später vollzogen werden. Für die Vollziehung (§ 909 Abs. 2 ZPO) reicht es aus, dass der Gläubiger die Verhaftung des Schuldners bei dem zuständigen Vollstreckungsorgan innerhalb der 3 Jahre beantragt hat.
Haustürgeschäft und EU
Das OLG München nimmt Bezug auf die einschlägige EuGH Entscheidung und setzt diese um: Ist die Haustürsituation der Bank zuzurechnen, fehlt es dennoch an der Kausalität, wenn zu diesem Zeitpunkt der (Immobilien-) Erwerbsvertrag abgeschlossen worden ist, NJW 06, 1811. Greift der Widerruf, ist der verzinste Nettodarlehensbetrag zurück zu zah-len.
Aufklärung im Fondsvertrieb
Über die Aufklärungspflicht von Banken entsteht immer wieder Streit. Vermittelt eine Bank Fondsbeteiligungen zum Zweck der Steuerersparnis, so muss sie von sich aus und ungefragt darauf hinweisen, wenn insofern noch keine Steuerpraxis besteht und lediglich eine unverbindliche Auskunft des Finanzamts über die Steuerwirksamkeit vorliegt. Ergeb-nis: das OLG Koblenz 16.11.2006, 6 U 150/06, hielt die Bank für zum Schadensersatz verpflichtet.
Immobilienfonds
Durch Änderung der Zuständigkeiten wurden die Meinungsverschiedenheiten zur Rechts-stellung getäuschter Immobilienfonds-Anleger gegenüber der den Anteilserwerb finanzie-renden Bank zwischen dem II. und XI. Senat des BGH beigelegt. Anteilserwerb und Dar-lehensvertrag bilden nur ausnahmsweise ein verbundenes Geschäft im Sinn von § 9 VerbrKrG, wenn die Kreditaufnahme durch den entsprechend bevollmächtigten Anlage-vermittler erfolgt und das Darlehen nicht von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig ist, BGH 25.4.2006, XI ZR 193/04
Kommunizieren Sie!
Wie wichtig die gute Kommunikation mit dem Anwalt Ihres Vertrauens ist, zeigt ein Be-schluss des BGH (NJW 06, 2779): Rührt sich der Mandant nach einem vom Anwalt mit einfacher Post versendeten Schreiben nicht, in dem über mögliche Rechtsmittel belehrt wurde, braucht der Rechtanwalt nicht nachfassen!
Lassen Sie einen KV machen
Ein Kostenvoranschlag ist umsonst, daran ändert sich auch nichts, wenn die AGB des An-bieters eine Vergütung vorsehen wollen, OLG Karlsruhe, NJW-RR 06,419
Kündigungsverzicht länger als 4 Jahre
Im Moment gibt es einige interessante Urteile des BGH, so vom 25.01.06, VIII ZR 3/05 (NJW 06, 1058):Übersteigt in einem Staffelmietvertrag für Wohnraum der vereinbarte Kündigungsverzicht des Mieters den Zeitraum von 4 Jahren, so ist dieser Verzicht wegen unangemessener Benachteiligung insgesamt unwirksam
Der Spediteur haftet
Ein hochinteressantes Urteil liefert das LG Nürnberg (08.02.06, 2 Ns 915 Js 144710/2003): Ein Spediteur, der seinen Betrieb so organisiert, dass die angestellten Fahrer regelmäßig die zulässigen Lenkzeiten überschreiten und deswegen fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnehmen, ist für den Tod Dritter verantwortlich, wenn einer seiner Fahrer übermüdet einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verschuldet. "Die(s) ..liegt im Rahmen der möglichen Wirkungen der pflichtwidrigen Handlung und bewegt sich im überschaubaren Gefahrenkorridor des durch die Organisation des verkehrsgefährlichen Systems geschaffenen Ausgangsrisikos."
Limited, Haftung
Wir stehen der Rechtsform einer englischen Limited skeptisch gegenüber, sie kennt übri-gens vor ihrer Eintragung keine Handelndenhaftung und keinen Durchgriff wegen Unter-kapitalisierung und ein Schelm ist, wer glaubt, die Handelnden wollten die Personen- und Vermögensverhältnisse bewusst verschleiern, OLG Hamm NJW-RR 06, 1631 unter Hin-weis auf BGH II ZR 5/03
Rückforderung der Kosten von Schönheitsreparaturen
Irrt sich der Mieter über seine Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen und führt diese bei Vertragsende aus, kann er die Kosten als Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen, LG Karlsruhe NJW 06, 1983
Miete auch bei freiwilligem Auszug des sich Trennenden
Wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht, schuldet der in der bisherigen Ehewoh-nung Verbleibende dem weichenden Ehegatten eine Nutzungsvergütung in analoger An-wendung des § 1361 b Abs. 2 BGB (a.F.) auch dann, wenn die Wohnungsüberlassung an den bleibenden Ehegatten freiwillig erfolgt und nicht durch eine ihm andernfalls drohende schwere Härte gerechtfertigt ist, BGH, Urteil v. 15.2.2006, Az: XII ZR 202/03.
Gleichbehandlung im Mietrecht
In juristischen Fachkreisen wird bereits heftig über die Möglichkeiten des Missbrauchs des Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder dessen Fallstricke diskutiert - dies gilt auch für die Vermietung von Wohn- und gewerblichen Räumen.. Empfohlen wird, nicht mehr alleine mit potentiellen Mietern zu verhandeln, einen sachlich orientierten Fragebo-gen beantworten zu lassen, keinerlei Angaben zur Entscheidungsfindung zu machen und alles dokumentiert aufzubewahren - ein Ausweg wäre sicherlich, die Räume gar nicht erst "öffentlich" anzubieten.
Verlust des Hausschlüssels
Das wird teuer: Verliert der Mieter seinen Hausschlüssel, muss er die Kosten der Aus-wechslung der Schließanlage tragen, der Vermieter kann nicht nach Voranschlag abrech-nen. Er muss es ferner hinnehmen, wenn zur Anbringung erforderlicher Einrichtungen (zB Küche) gebohrt wird, AG Rheinbach, 07.04.05, AZ 3 C 199/04.
Mietbürgschaft
Clever argumentierte eine Bank, die auf Zahlung aus der Mietbürgschaft in Anspruch ge-nommen wurde: Nach Auffassung des OLG FfM, MDR 06, 1164 haftet der Mietbürge nicht für spätere zusätzliche Versprechungen des Mieters, zB im Rahmen einer Auszugsverein-barung
Beraterfehler bei Mietminderung
Mietminderungen wollen mit Bedacht ausgeübt werden, übersteigt der Saldo zwei Mo-natsmieten, kann die Wohnung "aus sonstigen wichtigen Gründen" ordentlich gekündigt werden. Im Räumungsprozess wird dann über die Berechtigung der Minderung gestritten, wurde der Mieter dabei falsch beraten, wird dies ihm zugerechnet und er verliert seine Wohnung, BGH v. 25.10.06 VIII ZR 102/06
Was sind starre Fristen für Schönheitsreparaturen?
Der vom BGH mehrfach entschiedene Grundsatz, dass ein formularmäßiger Fristenplan - allein durch die Angabe eines nach Jahren bemessenen Zeitraumes ohne jeden Zusatz - für die vom Mieter vorzunehmenden Schönheitsreparaturen starr ist und einen Mieter unangemessen i.S.d. § 307 BGB benachteiligt, wird nicht dadurch aufgeweicht, dass für den Fall der Beendigung eine quotenmäßige Abgeltung eingreifen kann, BGH VIII ZR 178/05, v. 05.04.06.
Starre Fristen von Schönheitsreparaturen
Erneut entschied der BGH zur "Tapetenklausel": Die formularmäßige Regelung "Der Mie-ter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird inso-weit Bezug genommen (z.B. Küchen/ Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jah-re, Fenster/ Türen/ Heizkörper: 6 Jahre)" enthalte einen starren Fristenplan und ist ge-mäß § 307 I BGB unwirksam, BGH VIII ZR 106/05 VU v. 05.04.06
Störung durch nachbarlichen Mieter
BGH vom 27.1.2006, Az: V ZR 26/05: Der Eigentümer kann für Störungshandlungen sei-nes Mieters nur verantwortlich gemacht werden, wenn er dem Mieter den Gebrauch mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hat oder es unterlässt, den Mieter von dem vertragswidrigen, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten.
Nacherfüllung und Verjährung
Ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers lässt nach Auffassung des OLG Celle, MDR 06, 2643, nicht mehr eine neue (im Regelfall 3-jährige) Verjährungsfrist entstehen, es liege keine Ablieferung iSd § 438 II BGB vor.
Schüssel am Balkon
Nochmals Parabolantennen: Bietet das Kabel (jetzt) ausreichend Programme, kann der Vermieter auch die Entfernung einer früher genehmigten "Schüssel" verlangen, LG Düss., 28.09.05, AZ: 23 S 435/04. Das OLG München, MDR 06, 627, hält Kosten für set top Box und Freischaltung von 235 € und monatl. Kosten von rd. 6 € für zumutbar, wenn der Mieter damit 6 heimatsprachliche Programme empfangen kann, kann er nicht in seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt sein.
Keine Pauschalberechnung nach Hartz III zu Lasten von Müttern
Die Pauschalberechnung (§§ 130, 132 SGB III) beim Arbeitslosengeld im Rahmen von Hartz III darf nicht zu Lasten von Müttern angewendet werden, die kurz nach ihrer Rück-kehr aus der Elternzeit vom Arbeitgeber gekündigt werden, da dies einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 4 GG darstellt. Nach dieser Gesetzesverschärfung durch Hartz III (§§ 130, 132 SGB III), hat die Bundesagentur für Arbeit zu prüfen, wie lange ein Arbeitsloser in den letzten 2 Jahren gearbeitet hat. Wenn er weniger als 5 Monate lang gearbeitet hat, wird das Arbeitslosengeld nicht, wie sonst üblich, nach dem letzten Arbeitseinkommen berechnet, sondern nach einem Pauschalbetrag. (SG Berlin, Az.:S 77 AL 961/06)
§ 840 ZPO, Drittschuldnerauskunft, Pfändung
Bei Pfändung des Arbeitslohnes sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welcher Höhe die (Lohn-) Forderung des Schuldners be-steht, tun Sie dies nicht, können Sie ohne weiteres auf Zahlung verklagt werden, Kosten einer vorgerichtlichen anwaltlichen Mahnung müssen Sie dagegen nicht tragen, BGH MDR, 1370
Mitbesitz durch Dritte bei Räumungstitel verhindert Vollzug
Der Gerichtsvollzieher vollstreckt ein Räumungsurteil zu recht nicht, wenn volljährige Kinder des Schuldners ebenfalls Besitz an der Wohnung haben, ohne dass auch gegen diese ein Räumungstitel vorliegt, AG Berlin-Li. NJW-RR 06,430
Zwangsräumung mit Kostenersparnis
Ein neuer Trend im Mietrecht wurde vom BGH „abgesegnet“: um die Räumungskosten gering zu halten, kann der Vollstreckungsauftrag auf die schlichte Herausgabe der Im-mobilie beschränkt und an den Sachen des Mieters das Vermieterpfandrecht ausgeübt werden, BGH NJW 06, 149 (gegen diese Praxis ein Beitrag in NJW 06, 1396)
Aufstockungsunterhalt heute
Das OLG Oldenburg, Az.:12 UF 74/06, hat einen Vorgriff auf das neue Unterhaltsrecht gewagt. Es versagte trotz langer Dauer der kinderlos gebliebenen Ehe der geschiedenen, inzwischen wieder in ihrem Beruf tätigen Ex den Vorrang des Aufstockungsunterhalts vor der zweiten Ehefrau. In den Gründen verwies das OLG auf einen grundlegenden Wandel im Verständnis der Gesellschaft, was den Stellenwert der bestehenden Ehe im Vergleich zur geschiedenen Ehe angehe.
PKW im Hausrat
Eine gerechte Hausratsteilung kann vorsehen, dass der hierfür auch in der Vergangenheit genutzte PKW dem anderen Ehegatten zeitweise für Besorgungen und Fahrten mit den Kindern überlassen werden muss, AG Detmold NJW-RR 06,6.
Krankheitsunterhalt und Einsatzzeitpunkt
Ist bei einer Krankheit nach der Scheidung noch Unterhalt zu zahlen? Hierzu entschied das OLG Koblenz kürzlich, dass eine knapp zwei Jahre nach der Scheidung ausgebroche-ne Krankheit auch dann nicht mehr der Ehe zugerechnet werden kann, wenn diese bei der Scheidung bereits latent vorhanden war. Bestand aber in diesem Zeitraum seit Scheidung ein sog. Aufstockungsunterhaltsanspruch, dann schließt sich der Krankenun-terhaltsanspruch an diesen an, allerdings beschränkt in der Höhe, in der der Aufsto-ckungsunterhalt bestand. (OLG Koblenz NJW-RR 2006, S. 151)
ordre publique
Eine Ehe, die wirksam nach dem Recht der chaldäischen Ostkirche geschlossen wurde, könnte grundsätzlich nicht geschieden werden. Entgegen früheren Entscheidungen wies der BGH die Vorinstanz an, hilfsweise auch den gewandelten ordre public zu beachten, um im Einzelfall durch eine Scheidung eine menschlich gebotene Lösung zu finden, Urteil v.11.10.06, XII ZR 79/04
Aufteilung einer Steuerschuld
Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des §270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen, Az XII ZR 111/03, Urteil vom 31.05.06,
Schenkkreise
(geläufige Namen dieser Schneeballsysteme, soweit bekannt: Herzkreis, Sternenkreis, Herzdamen, Herzfrauen, Herzspirale, Sternenkreis, Sonnenmännerkreis, Lotusblüten-Kreis, Power Circle, Ellipsen-Kreis, Ballkreis, Herzclub, Stern(en)taler, Tafelrunde, Arthus Tafelrunde, Ritter und Knappen, Sonnenwind und Sonnenkind) sind eindeutig betrüge-risch aufgebaut und man könnte meinen, dass einer Rückforderung § 817, 2 BGB entge-gen stünde, der BGH lässt aber in seinem Urteil v. 10.11.05 wegen des Schutzzwecks der Nichtigkeitssanktion hierfür eine Ausnahme zu, NJW 06, 45.
Schwarzgeld geerbt?
Es hilft wohl nichts, der Erbe muss die hinterzogenen Steuern des Erblassers nachzahlen! Jemand erbte 1,9 Mio DM, aber die Erträge hieraus hatte der Erblasser bei seinen ESt-Erklärungen nicht angegeben. Das Finanzgericht entschied nun, Vermögen als auch Kapi-talerträge seien allein dem Erblasser zuzuordnen. Dieser habe die Einkommensteuer für alle Streitjahre hinterzogen, da er die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen verschwiegen habe. Deshalb gingen auch die aufgrund der Steuerhinterziehung nachträglich höher festgesetzten Steuerschulden (10 Jahre) des Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger über. Auch der Erbe sei - soweit er dies erkennen könne - verpflichtet, falsche Steuerer-klärungen des Erblassers dem Finanzamt zu offenbaren. FG Bad.Württ. Az:8 K 394-5/01
Verlust des Sozialversicherungsschutzes
Vorzeitige Freistellung kann Sozialversicherungsschutz kosten! Die Versicherungsträger sind der Meinung, ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehe nur so lange, wie der AN dienstbereit ist und der AG die Dispositionsbefugnis über die Arbeits-leistung hat. Was arbeitsrechtlich in einem Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, sei da-bei irrelevant. Das BSG hat diese Sicht zumindest in Fällen, in denen es um die Sperrzei-tenregelung beim Arbeitslosengeld ging, bestätigt (Az. B 11 AL 65/01 R; B 11 AL 35/03 R). Ob die Richter bei Freistellungen auch so entscheiden, bleibt abzuwarten.
"Spaßbewerbung" eines Arbeitslosen
Bewirbt sich ein Arbeitsloser auf eine von der Agentur für Arbeit angebotene Beschäfti-gung, und präsentiert sich dabei selbst im Bewerbungsschreiben als völlig ungeeignet für die Arbeitsstelle, so ist das einer Ablehnung des Beschäftigungsangebotes gleichzuset-zen. Die Folge ist die Aufhebung der Arbeitslosenhilfe und die Rückforderung bereits ge-leisteter Arbeitslosenhilfe durch die Agentur für Arbeit. (BSG, Az.: B 7a AL 14/05 R)
Stalking, Schutz vor Stalker
Eine Zwischenbilanz über unsere bisherige Arbeit in Stalking Fällen zeigt, dass auch be-reits durch das seit 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz am AG München gute Ergebnisse für die Opfer erreicht werden können. Die enge Zusammenarbeit des Gerichts mit der Polizei und die ausnahmslos schnelle Bearbeitung sämtlicher von uns eingereichter Anträge, gewährleisten - innerhalb des bisherigen gesetzlichen Rahmens - auf zivilrechtlicher Ebene Schutz der Opfer vor dem Stalker. Hält sich der Stalker nicht an die in dem gerichtlichen Beschluss geregelten Verbote, hat das Opfer die Möglichkeit un-mittelbar Strafanzeige - leider noch mit relativ niedriger Strafandrohung, aber immerhin - gegen den Stalker erstatten zu können.
Studienkosten absetzbar
Studienkosten der Kinder sind für die Familie und die Eltern nicht verloren, sondern In-vestitionen in die Familie. Deshalb sind sie begrenzt (gesetzliche Grenze) von der Ein-kommensteuer absetzbar. „Der Beitrag der Eltern zur beruflichen Ausbildung ihrer Kinder komme der Familie als Ganzes zugute und könne daher nicht etwa als ‚verlorener Zu-schuss’ betrachtet werden. Aufwendungen für die Berufsausbildung von Kindern müssten deshalb von Verfassung wegen nicht genauso behandelt werden wie die Mittel für die Si-cherung des Existenzminimums.“ BVerfG 2 BvR 660/05
"Unfallfrei"?
Unfallfrei heißt nicht schadenfrei, so OLG Düsseldorf, 14 U 33/04, eine solche Angabe ist so auszulegen, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht.
Elternunterhalt
Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern (meist über die Sozialhilfe) auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Eine Rechtsprechung hierzu entwickelt sich erst. Der BGH entschied konkret, dass ein Sohn aus seinem Einkommen von netto 1230 € kei-nen laufenden Unterhalt zahlen, aber auch sein Vermögen von 113 T€ nicht einsetzen müsse, letzteres müsse ihm zur eigenen Altersvorsorge belassen werden, BGH XII 98/04, NJW 06, 3344
Geldwerte Vorteile beim Unterhalt
Beliebter Trick bei Unterhaltsforderungen: die private Nutzung des Firmen-PKW wird mit der steuerlichen 1%-Regel dem Auszahlungsbetrag hinzu gerechnet, ein großer Nachteil insbesondere dann, wenn in gehobener Position ein schönes Auto gefahren wird. Das OLG Karlsruhe weist einen Ausweg, Beschl.v.02.08.06, 16 WF 80/06, im Mangelfall be-steht der Vorteil womöglich nur in den ersparten Trambahnkosten...
Hausmannrechtsprechung
Der BGH verschärfte in einem neuen Urteil die Unterhaltspflichten der Väter, die in ihrer neuen Ehe Hausmänner sind und deshalb nicht für den Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe aufkommen. Diese seien verpflichtet zusätzlich einen Nebenjob aufzunehmen und auch ihren Taschengeldanspruch für den Kindesunterhalt zu verwenden. (BGH, 05.10.06, XII ZR 197/02)
Unterhalt der nicht verheirateten Mutter
Der Betreuungsunterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Mutter besteht länger, wenn sie mit dem Vater des Kindes früher in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte. Eine Gleichstellung von geschiedenen und ledigen Müttern wurde dadurch aber nicht erreicht. Az: XII ZR 11/04, Urteil vom 05.07.06, das Bundesverfassungsgericht muss sich dem-nächst ebenfalls mit dieser Frage befassen.
Verzugsschaden
Befindet sich der Unterhaltsschuldner in Verzug, so schuldet er auch die Erstattung ent-sprechender vorgerichtlicher Anwaltskosten, diese können vor dem Familiengericht (mit) eingeklagt werden, OLG Dresden NJW 06, 2128
Vaterschaftsanfechtung, Verdacht
Wird einem "Vater" Unfruchtbarkeit attestiert und verweigert die Kindesmutter die Auf-klärung durch einen gemeinsamen Gentest, entsteht ein Anfangsverdacht, der nun eine Vaterschaftsanfechtung rechtfertigt, OLG Dresden MDR 06,639
Rate verjährt, Gegenleistung trotzdem fällig?
Auf was Juristen so alles kommen: Immerhin ein OLG verurteilte einen Bauträger zur vorbehaltlosen Übertragung des fertigen Grundstücks, obwohl der Käufer die vorletzte Rate nicht bezahlt hatte - die, so das OLG, sei ja verjährt. Der BGH stellte die Gerechtig-keit wieder her und wir diese Entscheidung wegen der allgemeinen Anwendbarkeit ins in-ternet: MDR 06, 1272
Linksabbieger
Sie wollen auf gerader Strasse nach links abbiegen, schauen nach hinten, blinken, ziehen nach links, da kracht's - und glauben, der unvorsichtige Überholer sei allein schuld? Weit gefehlt, Sie müssen zweimal zurück schauen, OLG Schleswig MDR 06, 202
Mängelanzeige nach CISG
Der Käufer kann sich das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, gem. Art. 39 Abs. 1 CISG (binnen angemessener Frist, länger gfs. bei Garantiezusage) nur durch eine Mängelanzeige, die die Vertragswidrigkeit bezeichnet und einen Bean-standungswillen erkennen lässt, erhalten. Dazu genügt es nicht, wenn die Vertragswid-rigkeit nur beiläufig zwischen anderen Mängelrügen mit dem Hinweis erwähnt wird, diese Vertragswidrigkeit spiele keine Rolle mehr, OLG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2006, 7 U 101/04.
VOB für Verbraucher gültig?
Die VOB/B sind ein mitunter Furcht einflößendes Regelwerk, das OLG Saarbr. entschied, dass sie bei einem nicht bauerfahrenen Auftraggeber, m.E. meist Verbraucher, nicht wirksam einbezogen sind, es sei denn, es hat ein den Bauherrn beratender Architekt mit-gewirkt, MDR 06, 984
Vollstreckung aus sittenwidrigem Titel
Gut' Ding will Weile haben. Erst 1993 hat sich die Rechtsprechung zur Inanspruchnahme aus einer überfordernden Bürgschaft geändert. Eine Bank konnte aus einem zuvor er-gangenen Urteil bisher durchaus die Vollstreckung versuchen, dem schob das BVerfG ei-nen Riegel vor: dies sei verfassungswidrig, Beschl.v.06.12.05 - 1 BvR 1905/02
OLG Hamm Az – 15 W 343/04 – : Der Vorname "Luca" bzw. "Luka" sei ausweislich der Namensstatistiken der letzten Jahre ganz überwiegend als Vorname für Jungen ausge-sucht und nur selten als Mädchenname benutzt worden. Damit sei eine eindeutige Ge-schlechtszuordnung im allgemeinen Bewusstsein der Bevölkerung anzunehmen, sodass ein weiterer Vorname nicht notwendig sei.
Nur wenn ein Vorname geschlechtsneutral – also nicht eindeutig männlich oder weiblich – sei, müsse dem Vornamen ein weiterer geschlechtseindeutiger Vorname beigefügt wer-den. Bei der Beurteilung, ob ein Vorname geschlechtsneutral sei, müsse auch berücksich-tigt werden, in welchem Umfang der Vorname für Jungen einerseits und Mädchen ande-rerseits gewählt worden sei. Denn wenn ein Vorname überwiegend für ein Geschlecht gewählt werde, sei dieser Vorname gerade nicht geschlechtsneutral. Einer Beigebung ei-nes weiteren Vornamens bedürfe es dann nicht.
Zustellungsprobleme
Anders als beim Übergabe-Einschreiben ist lt. OLG Koblenz beim Einwurf-Einschreiben der Nachweis, dass das Schreiben auch dem richtigen Adressaten zugestellt wurde, nicht erbracht (Beschl.v. 06.01.06, Az.: 11 WF 1013/04), es fehle an der persönlichen Aus-händigung. Das gleiche würde nach unserer Meinung aber auch für die Zustellurkunde gelten müssen und das kann’s ja wohl nicht sein...