01.12.03 Unterhalt
Unterhalt der nichtehelichen Mutter: Grundsätzlich haftet zwar der Vater des nichtehelichen Kindes auf Unterhalt für die Mutter, nachrangige Verwandte der Mutter müssen aber die Unterhaltspflicht übernehmen, wenn die Rechtsverfolgung gegen den Vater des Kindes erheblich erschwert oder ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn bisher nicht festgestellt ist, wer der Vater ist. (OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 1515)

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