11.02.2004 Eheverträge
Notarielle Eheverträge sind nur bei einer gravierenden Benachteiligung eines Partners unwirksam. Das hat heute der XII. Senat des BGH entschieden. Nur in einem Kernbereich, der zB den Unterhalt für die Betreuung von Kindern umfasst, darf nicht der andere Partner ungerecht belastet, ansonsten kann aber durchaus der nacheheliche Unterhalt oder der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden