02.03.2004: Abstammungsgutachten
Ein vom Vater heimlich eingeholtes DNA-Abstammungsgutachten begründet keinen Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage. Würde ein solcher privat eingeholter Vaterschaftstest ohne Identitätsnachweis für einen hinreichenden Anfechtungsverdacht ausreichen, könnte jeder Kläger seinem Auftrag für einen Vaterschaftstest Proben beliebiger Personen, die nicht miteinander verwandt sind beifügen, um die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Vaterschaft zu erhalten, so das OLG Celle, NJW 2004, 449.