02.07.2004: Ausbildungsunterhalt bei Schwangerschaft
Muss ein zum Ausbildungsunterhalt berechtigtes Kind ihre Ausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrechen, so hat dies nicht den Verlust des Unterhaltsanspruchs zur Folge. Dabei ist es unerheblich. ob die Schwangerschaft auf einem Kinderwunsch beruht oder nicht. Eine Schwangerschaft begründet kein vorwerfbares Verhalten. Der Ausbildungsunterhaltsanspruch besteht aber nur, wenn die Ausbildung nur unterbrochen und nicht abgebrochen wird. (OLG Koblenz MDR 2004, 636)

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