28.07.2004: Barunterhalt des Kindes
Decken die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils nicht einmal den Kindesunterhalt in Höhe des Regelbedarfs ab und ist der betreuende Elternteil nicht in der Lage den restlichen Barunterhalt des Kindes aufzubringen, kommt ein ergänzender Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Großeltern in Betracht, so das OLG Köln, NJW-RR 2004, S. 869.

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