03.12.04: Elternunterhalt bei sozialhilferechtlichem Anspruch
Beim Elternunterhalt ist die sozialhilferechtliche Berechnungsweise unterhaltsrechtlich nicht maßgebend. Hat ein Elternteil einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, ist er nur dann unterhaltsbedürftig, wenn sein Einkommen nicht ausreicht den eigenen Bedarf zu decken, unabhängig vom Familienunterhaltsanspruch der Ehefrau. (BGH, MDR 2004, 1358)

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