30.12.04: Unterhalt Geschiedener bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft 
Ein geschiedener Ehegatte kann seinen Anspruch auf Unterhalt auch dann verwirken, wenn er eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führt ohne mit dem neuen Partner eine gemeinsame Wohnung zu unterhalten. Dies nämlich dann, so das OLG Koblenz, wenn eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Lebensgefährten besteht, die deutlich eine gemeinsam geplante Zukunft aufzeige. (OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1373)

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