Sittenwidrigkeit im Ehevertrag
Die Vereinbarung eines vom eheangemessenen Bedarf des Unterhaltsberechtigten und von der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten unabhängigen Mindestunterhalts in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sittenwidrig und deshalb unwirksam sein, so das OLG Celle, NJW-RR 2004,1585.

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