Heimliche Vaterschaftstests
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht zulässig. Mit diesem Urteil bestätigte der BGH die bereits bisher in der Rechtsprechung vorherrschende Meinung. Heimliche Tests verstießen gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes und seien damit rechtswidrig. Rechtswidrig erlangte Beweismittel dürfen in einem Prozess nicht verwendet werden. Ebenfalls klargestellt wurde vom BGH, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft in Gang zu bringen. (BGH, XII ZR 60/03, XII ZR 227/03)