Ehegattenunterhalt bei Wiederheirat
Die Vorschrift des § 1586 I BGB, nach der ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten entfällt, ist auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gegen den Vater des nichtehelichen Kindes entsprechend anzuwenden. (BGH XII ZR 183/02, NJW 2005, 503)

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