Selbstbehalt des nichtehelichen Vaters
Der BGH hat nunmehr entschieden, dass dem unterhaltsverpflichteten Vater im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nichtverheirateten Mutter ein Selbstbehalt zusteht, der zwischen dem sog. angemessenen (derzeit 1.000 € für Erwerbstätige) und dem sog. notwendigen (derzeit 840 € für Erwerbstätige) Selbstbehalt liegt. (BGH XII ZR 26/03, NJW 2005, 502)

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