Erwerbsobliegenheit Minderjähriger
Kindesunterhalt: Das OLG Brandenburg hat nun auch bei minderjährigen Kindern eine Erwerbsobliegenheit im Verhältnis zu seinen Eltern bejaht, wenn das minderjährige Kind an keiner Ausbildung teilnimmt. Verstößt das Kind gegen die Erwerbsobliegenheit muss es sich fiktive Einkünfte in erzielbarer Höhe zurechnen lassen. (OLG Brandenburg MDR 2005, 340)

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