typisch "Ländle"?
Das OLG Stuttgart, Beschl.v.12.11.07 (FuR Aktuell 7/08), befand, dass es bei gesteiger-ter Unterhaltspflicht grundsätzlich zumutbar ist, eine Strecke von 8 km zu einer Arbeits-stätte mit dem Fahrrad zurück zu legen, da halfen also keine Ausreden

zurück zur Suche                                                                                 zur homepage