Fahrtkosten
Zum Unterhaltsrecht: Berufsbedingte Fahrtkosten sind im Unterhaltsrecht gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG unter Zugrundelegung einer (sämtliche Pkw-Kosten beinhaltenden) km-Pauschale von 0,25 EUR in Ansatz zu bringen, so das OLG Saarbrücken, MDR 2005, 635.