Verzugsschaden
Befindet sich der Unterhaltsschuldner in Verzug, so schuldet er auch die Erstattung entsprechender vorgerichtlicher Anwaltskosten, diese können vor dem Familiengericht (mit) eingeklagt werden, OLG Dresden NJW 06, 2128
Verzugsschaden
Befindet sich der Unterhaltsschuldner in Verzug, so schuldet er auch die Erstattung entsprechender vorgerichtlicher Anwaltskosten, diese können vor dem Familiengericht (mit) eingeklagt werden, OLG Dresden NJW 06, 2128