Aufteilung einer Steuerschuld
Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenverhältnis grundsätzlich unter entsprechender Heranziehung des §270 AO auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Ehegatten zu erfolgen, Az XII ZR 111/03, Urteil vom 31.05.06,

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