Nur noch eingeschränkt verwendbar sind die ältesten, von uns hier aufbewahrten Entscheidungen


02.01.2003
Über die Feiertage leider oft Thema: die Ausgestaltung des Umgangsrechts bei getrenntlebenden/geschiedenen Eltern mit dem gemeinsamen Kind. Mehr dazu

19.12.2002
Wenn die Ehefrau einen Ehebruch begangen hat und ihrem Mann nicht von sich aus offenbart, dass ein in der Ehe geborenes Kind auch einen Dritten als Vater haben könnte, so ist dieses Verhalten allein nicht als sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB anzusehen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Ehefrau eine bewusste Täuschungshandlung vorgenommen hat, z.B., wie in einem vom OLG Nürnberg mit Urt. vom 17.10.2002 (Az.: 8 U 1329/02) entschiedenen Fall geschehen, den zuvor lange unterbrochenen Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann wieder aufnimmt, um bei ihm keine Zweifel an der Vaterschaft aufkommen zu lassen. In einem solchen Fall kann der Ehemann etwa erbrachte Unterhaltsleistungen nach § 826 BGB zurückfordern.

02.12.2002
Angst vor einer möglichen Kindesentführung genügt nicht, um ein Umgangsrecht einschränken zu lassen. Es sind konkrete Anhaltspunkte zu nennen, wobei die Tatsache, dass es sich bei dem Antragsgegner um einen Ausländer mit guten Kontakten in sein Heimatland handelt, nicht ausreicht. Vielmehr kann es dann ausreichend sein, z.B. die Besuchszeit des Kindesvaters zeitlich und räumlich zu beschränken und mit er Abgabe des Reisepasses zu verbinden. bereits auf 4 Stunden beschränkt und mit einer Abgabe des Reisepasses verbunden worden (OLG Saarbrücken - AZ: 9 UF 63/02)

22.11.2002
Bei Trennung der Eheleute wird das Familienheim häufig entweder an einen Dritten verkauft oder an den im Haus verbleibenden Ehepartner alleine übertragen. Vorsicht allerdings bei Immobilien, die vor weniger als 10 Jahren angeschafft worden sind, da dann die Änderung der Eigentumsverhältnisse steuerliche Konsequenzen haben kann.....

08.11.2002
Der Ehevertrag zwischen einem sehr gut verdienenden und vermögenden Ehemann und seiner haushaltsführenden und kindesbetreuenden Ehefrau ist insgesamt unwirksam, wenn die Frau auf Unterhalt mit Ausnahme von Betreuungsunterhalt verzichtet hat, der Versorgungsausgleich durch relativ geringe Beitragszahlungen für eine Lebensversicherung ersetzt und der Zugewinn ausgeschlossen wurde (Urteil OLG München vom 1.10.2002 - 4UF7/02). In ähnlicher Weise hatte das Bundesverfassungsgericht bereits am am 06.02.2001 entschieden, mehr dazu dort.

28.10.2002
Häufig gehen Trennung und Scheidung mit einer finanziellen Zerrüttung einher. Oft kann der Unterhaltsschuldner wegen anderer Schulden, z.B. gescheiterter Existenzgründung, den Unterhalt nicht mehr bezahlen. Wir weisen in diesen Fällen stets darauf hin, dass verschiedene monatl. Bezüge dem Pfändungszugriff Dritter entzogen sind, nach richtiger Auffassung kann vom Unterhaltsschuldner auch verlangt werden, dass er sich der Verbraucherinsolvenz stellt.

24.10.2002
Nochmals Elternunterhalt - der XII. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2002, Az: XII ZR 266/99, zu einer Verwirkung und zur Bemessung geurteilt -> mehr

Geerbte Unterhaltspflicht
Bei Tod des geschiedenen Ehegatten endet seine Unterhaltspflicht nicht, sondern geht auf dessen Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b BGB. Eine allein erbende Witwe muss darum unter Umständen an die frühere Ehefrau ihres verstorbenen Mannes Unterhalt zahlen, allerdings mit Einschränkungen. Dies hat das OLG Koblenz kürzlich in einem Urteil ausdrücklich bestätigt (Az.: 9 UF 745/01). Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

25.09.02
Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis zum Unterhaltsrecht: Wenn sich ein Elternteil in der Vergangenheit nicht um sein Kind gekümmert und keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, kann von dem inzwischen erwachsenen Kind, das über eigenes Einkommen verfügt, kein Unterhalt für diesen Elternteil verlangt werden, der Unterhaltsanspruch ist nach § 1611 BGB verwirkt. Zur Anwendung kommt diese Regelung insbesondere dann, wenn der Elternteil Sozialhilfe in Anspruch nimmt.

10.09.02
Immer wieder kommt es zu folgender Konstellation: Anlässlich der Trennung zieht ein Ehe- oder Lebenspartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt aber noch Mietvertragspartner, da keine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde. Noch Jahre später haftet er dann für auflaufende Mietschulden des Ex-Partners. Aus der Pflicht zur Mietzahlung kommt der Ausziehende nur heraus, indem er eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter trifft. Eine einseitige Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags durch den ausziehenden Partner ist dagegen nicht möglich. Wir beraten gerne im Einzelfall.

03.09.02
Wir stellen fest, dass das Interesse an der gemeinsamen Sorge für die Kinder nach der Trennung oder Scheidung rapide abnimmt. Das tut den Kindern nicht gut - und es kann zur alleinigen elterlichen Sorge desjenigen führen, der sich wirklich um die Kinder kümmert, OLG Dresden NJW-RR 02,1084

08.08.02
Nochmals Ehegattenbürgschaft: Wenn der Gläubiger des Ehemannes ein rechtskräftiges Urteil gegen die bürgende, vermögenslose Ehegattin erlangt hat, kann sie in der Vollstreckung nicht mehr einwenden, das Urteil sei sittenwidrig. Die Rechtskraft des Urteil ist insoweit vorrangig (Urteil vom 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99, Pressemitteilung des BGH Nr. 74/2002).

29.07.02
Wer zur Sicherung eines Darlehens für einen nahen Angehörigen, z.B. den Ehegatten, eine Grundschuld auf seine Immobilie übernommen hat, kann, im Unterschied zu den für Bürgschaften entwickelten Grundsätzen, in der Regel nicht wegen finanzieller Überforderung aus der Haftung befreit werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: IV ZR 168/01) gilt das auch, wenn zur Begleichung der Schulden das Eigenheim verkauft werden muss.

09.07.02
Ehepartner können aufatmen: Wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommenssteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über seine eigenen Einkünfte macht, ist nicht Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung, (BFH, 06.04.2002, IX R 40/00).

17.06.02
Gewinne an der Börse wirken sich auf den Unterhalt nicht aus, da sie nicht vorhersehbar sind und daher nicht mit regelmäßigen Einkünften gleichgesetzt werden; genau so wenig sind jedoch auch Verluste an der Börse unterhaltsrechtlich relevant (OLG Stuttgart, Az.: 17 WF 232/01)

13.06.2002
Vor einem Jahr hat der BGH seine Rechtsprechung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt bei Haushaltsführung und/oder Kinderbetreuung während intakter Ehe geändert - zugunsten der geschiedenen Ehefrau. Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach altem Recht geschlossene Unterhaltsvergleiche nach dem OLG Stuttgart, Az.: 16 WF 548/01, NJW 2002, S. 1354, abgeändert werden können.

29.05.02
Die Klausel eines Rechtsschutzversicherers, nach der Streitigkeiten im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind, ist überraschend und damit unwirksam., OLG Köln, Az.: 9 U 3/01.

17.05.2002
Kindesunterhalt trotz an sich fehlender Leistungsfähigkeit bei Wiederheirat: Sofern das eigene Einkommen - ohne dass er seine Erwerbsobliegenheit verletzt - unter dem Selbstbehalt liegt, ist der nicht betreuende Elternteil grundsätzlich nicht leistungsfähig und schuldet damit keinen Kindesunterhalt. Anders jedoch, wenn er wiederverheiratet ist und gegen seinen neuen Ehepartner einen Anspruch auf Familienunterhalt hat: In solchen Fällen kann, so der BGH, Az.:XII ZR 216/00, gleichwohl eine Leistungsfähigkeit und damit eine Unterhaltspflicht bejaht werden (Einzelfallfrage).

15.05.2002
Bereits häufiger ist von der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Ehegattenbürgschaften und Mithaftung bei Darlehen Stellung genommen worden. Die Rechtsprechung bejaht eine Sittenwidrigkeit in Fällen, in denen der unterzeichnende Ehegatte (meist die Ehefrau) bei Vertragsschluss krass finanziell überfordert ist und dies für den Gläubiger leicht erkennbar ist, mit der Folge, dass der Gläubiger trotz Unterzeichnung nichts von diesem Ehegatten fordern kann. Muss der Ehegatte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Rechte gegenüber dem Gläubiger zu wahren, so muss der Gläubiger ihm auch die Anwaltskosten ersetzen, so das OLG Dresden, Az.: 11 W 1293/01. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

02.04.02
Wenn ein Ehegatte nach Scheidung seiner Ehe dauerhaft mit einem neuen Partner zusammenlebt, ohne diesen zu heiraten, kann dies zu einer Verwirkung oder Herabsetzung seines Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten führen. Dies gilt auch, wenn der der neue Partner homosexuell ist und daher keine intime Beziehung besteht (BGH, Urt. v. 20.03.2002 - XII ZR 159/00). Näheres

12.03.02
Das BVerfG (Beschluss vom 05.02.2002, 1 BvR 105/95) hat entschieden: Die bis Juni 2001 vom BGH zur Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhalts angewandte sogenannte Anrechnungsmethode ist verfassungswidrig. Am 13.06.2001 hatte der BGH diese Rechtsprechung aufgegeben, mit Konsequenzen für Alleinverdienerehen. Ein Beispiel

25.02.02
Die Bevölkerung wird statistisch älter, die "Generation der Erben" immer öfter mit Unterhaltsansprüchen ihrer Eltern konfrontiert. Eine Berechnung der Leistungsfähigkeit kann aber nicht nach der sog. "Ein-Topf-Methode" bestimmt werden, OLG Koblenz, Urt. v. 22.01.2002 - 11 UF 338/01, Leistungen und Leistungsfähigkeit des Partners bleiben außer Betracht.

01.03.02
Eltern können nicht bestimmen, dass ihr Kind als Familiennamen einen Doppelnamen trägt. Dieses gesetzliche Verbot ist verfassungsmäßig, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat.
(BVerfG Urteil vom 30.01.2002; Az: 1 BvL 23/96)

15.02.02
Kinder geschiedener Eltern können von dem Mitgliedsstaat, in dem der säumige unterhaltspflichtige Elternteil seinen Wohnsitz hat, auch dann Vorschüsse auf Unterhaltszahlungen erhalten, wenn sie nicht in diesem Staat wohnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 05.02.02, Az.: C 255/99, entschieden. Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung des EuGH.

14.02.02
Eine Ehe muss auch dann geschieden und kann nicht aufgehoben werden, wenn ein Ehepartner die Liebe nur vorspielt, denn wer will das überprüfen? Bei einem/r mehrfach abgewiesenem/r Asylsuchendem/r muss der zukünftige Partner gegebenenfalls kritischer sein. 

14.01.02
Der BGH hat mit Urteil vom 10.01.02, Az.: XII ZR 34/00 nochmals bestätigt: beide Eltern schulden ihren volljährigen Kindern Barunterhalt anteilig nach ihrem Einkommensverhältnissen, auch wenn das Kind noch Schüler ist und keinen eigenen Hausstand hat, sondern bei einem Elternteil wohnt.


01.01.2002
Durch die Erhöhung des Kindergeldes für das erste/zweite Kind auf 154 EUR zum 01.01.2002 ändert sich das Existenzminimum minderjähriger Kinder. Sehen Sie, inwieweit ab dem 01.01.2002 Kindergeld auf den Kindesunterhalt für ein erstes/zweites Kind in den unteren fünf Einkommensgruppen der "Düsseldorfer Tabelle" angerechnet werden kann 


27.12.01
Uns hat vor Weihnachten ein Film im ZDF geärgert, in "Traumfrau mit Verspätung" wurde völlig falsch die Rechtslage bei einer Scheidung wiedergegeben. Es ist ausgeschlossen, dass bei einer Scheidung der Ehegatte Anspruch auf "seine" Hälfte eines wertvollen Geschenks (Immobilien, Geld) erheben kann. Wie eine Erbschaft zählt dies (vereinfacht gesagt) nicht zum Zugewinn, ein in der Geschichte dieses Films angeblich verschollener Vertrag über die Gütertrennung war also gar nicht notwendig.....

29.11.01
Das Familiengericht Frankfurt am Main (Az: 401 F 6626/99) hat eine von uns lange vertretene Rechtsansicht bestätigt: Nach deutschem Recht hat zwar grundsätzlich der Ehegatte, der in der Ehezeit die höheren Rentenanwartschaften erworben hat, dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz auszugleichen (Versorgungsausgleich), dies erfolgt in der Regel direkt über die Rentenversicherungsträger. Wenn dies allerdings dazu führt, dass die Ehefrau, die in der Ehezeit ausschließlich Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft/Mutterschutz erworben hat, ausgleichspflichtig ist, so ist der Versorgungsausgleich auszuschließen, § 1587 c Nr. 1 BGB.

26.11.01
Das Umgangsrecht ist seit einigen Jahren als "Recht des Kindes" auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil ausgestaltet. Falls umgangsberechtigte, aber auch - verpflichtete Elternteil seine Umgangspflicht nicht freiwillig erfüllt, so kann dies schwer gerichtlich durchgesetzt werden, da dies in der Regel nicht den Interessen des Kindes dient, vgl. OLG Nürnberg, Az: 7 UF 201/01.



19.10.01
Der VGH Baden-Württ. befand: In sogenannten Scheidungshalbwaisenfällen liegt ein wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nur dann vor, wenn sich diese Änderung für das Wohl des Kindes als erforderlich erweist. Bloße Förderlichkeit für das Kindeswohl genügt dagegen nicht, Entscheidung v. 22.02.2001, AZ 1 S 929/00. (Frag' 2 Juristen nach dem Unterschied und du kriegst 3 Antworten....)

15.10.01
Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehezeit von seinen Eltern erhält, können im Zugewinnausgleichsverfahren seinem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Dies gilt aber dann nicht, so das OLG Karsruhe, Az. 5 WF 14/01, wenn die Zuwendung der Deckung des laufenden Lebensunterhaltes dient. Im entschiedenen Fall hatte die Eltern ihrem Sohn einen PKW geschenkt, den er für die Fahrten zur Arbeit benötigte.


13.06.2001
Der Bundesgerichtshof hat heute die neuere Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes München in Fällen, in denen der unterhaltsberechtigte Ehegatte erst nach der Ehescheidung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, bestätigt: Der Unterhaltsbedarf errechnet sich auch in solchen Fällen aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Parteien - obwohl während der Ehe nur das Einkommen des anderen Ehegatten zur Verfügung stand; damit erhöht sich in den meisten Fällen der Ehegattenunterhalt. (Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung des BGH bzw. in der Entscheidung selbst). Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld einen Ehevertrag abzuschließen, wodurch diese Gesetzeslage geändert werden kann. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell. Ein Beispiel zu den Konsequenzen der geänderten Rechtsprechung


23.04.2001
Wenn Schwiegereltern dem Schwiegerkind einen wesentlichen Beitrag zu dessen Hausgrundstück leisten, weil die Eheleute, also auch ihr eigenes Kind, ohnehin zusammen dort leben (werden), die Ehe jedoch scheitert, haben sie u.U. einen Anspruch gegen das Schwiegerkind. Nach einem Urteil des OLG Koblenz, Az.: 3 U 530/99 gilt dies nun auch für Eltern, die im Vertrauen auf den Bestand der Lebensgemeinschaft Leistungen an den nichtehelichen Partner ihres Kindes erbracht haben.
Nach dem Scheitern der Ehe haben die Partner ggf. auch Ansprüche gegeneinander aus der Zeit, in der sie noch nicht miteinander verheiratet, nicht einmal verlobt waren - z.B. für Investitionen in die im Alleineigentum des anderen Partners stehende Immobilie. Dies hat erneut das OLG Celle mit Beschluss vom 29.06.1999, NJW-RR 2000, 1675) bestätigt.

20.04.2001
Nach der Rechtsprechung des OLG Celle, Az.: 19 UF 253/00 kann ein Elternteil auch gegen seinen Willen zum Umgang mit dem Kind angehalten werden. Umgang ist ein Recht des Kindes, das die Eltern verpflichtet. Ob ein erzwungener Umgang mit dem "unwilligen" Elternteil dem Kindeswohl tatsächlich entspricht, erscheint uns jedoch zweifelhaft.

22.03.2001
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin: wenn Sie keine Gütertrennung vereinbart haben, bedeutet das nicht, dass bei Trennung / Scheidung das gesamte Vermögen zu teilen ist. Sie bleiben Eigentümer Ihres Vermögen; allerdings muss der Ehegatte, der in der Zeit von Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrages den größeren Zugewinn in seinem Vermögen erwirtschaftet hat, dem anderen die Hälfte der Differenz ausgleichen. Dieser Ausgleich entfällt bei Gütertrennung. Mehr dazu erfahren Sie hier.

21.02.2001
Unterliegt die Ehebeendigung italienischem Recht, was im einzelnen zu prüfen ist, und ist die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens der Parteien entweder von beiden nicht mehr gewünscht oder unerträglich geworden, spricht auf einen entsprechenden Antrag das Familiengericht gem. Art. 150,151 Codice Civile die Trennung von Tisch und Bett "separazione personale" aus. Erst dann beginnt die Trennungszeit von mindestens drei Jahren, an deren Ende gem. Art. 3 des Gesetzes No. 898 v. 01.12.1970 in der Fassung des Gesetzes No. 74 v. 06.03.1987 die Ehe der Parteien aufgelöst, „geschieden“ wird.

15.02.2001
Wenn nicht-eheliche Lebenspartner gemeinsam eine Wohnung mieten, gründen sie insoweit, ohne dies ausdrücklich so zu nennen, eine Gesellschaft (bürgerlichen Rechts). Bei der Trennung haben sie gegenseitig Anspruch auf gemeinsame ordentliche Kündigung und können die Zustimmung des jeweils anderen Partners einklagen. AG Kiel NJW-RR 01, 154

13.02.2001
Erwartet ein Ehepartner aus einem außerehelichen Verhältnis ein Kind, kann der andere Ehepartner schon vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung begehren. So verstehen wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1389. Dort wurde dies zugunsten eines Ehemannes entschieden, da er auf diese Weise die Vaterschaftsvermutung nach § 1599 BGB ausschließen konnte.

06.02.2001
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Ehevertrag unwirksam ist, der die Mutter der ehelichen Kinder zu stark benachteiligt. (1BvR 12/92)

24.01.2001
Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind während bestehender Ehe z.B. ein Hausgrundstück unentgeltlich übereignet haben, können dies nach Scheidung der Ehe nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Ein Anspruch besteht allenfalls dann, wenn der Fortbestand der Ehe zur „Geschäftsgrundlage“ gemacht worden ist, oder „grober Undank“ des Schwiegerkindes vorliegt. (OLG Naumburg, Urt. v. 14.10.1999, NJW-RR 2000, 1673).Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

12.01.2001
Der steuerliche Zählkindvorteil führt nicht zu einer Erhöhung des für den Ehegattenunterhalt relevanten Einkommens, auch wenn das Kind mit dem anderen Partner bereits vor Rechtskraft der Scheidung geboren wurde. (BGH, Urt. vom 19.07.2000, MDR 2000, 1378)

01.01.2001
Ab dem 1.Januar 2001 wird Kindergeld auf den Kindesunterhalt in den unteren fünf Einkommensgruppen der "Düsseldorfer Tabelle" nur noch bis zur Höhe des sog. Existenzminimums angerechnet. Aus der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die Veränderungen bei Unterhalt für ein erstes /zweites Kind (Kindergeld DM 270,00) :

13.12.2000
Ausländisches Scheidungsrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung, es ist nach den Regeln des internationalen Privatrechts zu beachten und von Scheidungsrichtern anzuwenden. So sieht zum Beispiel das türkische ZGB in Art. 134 Abs. 3 eine formell einverständliche Scheidung vor. Auf Zerrüttung kann sich nach türkischem Recht der Ehegatte jedoch nur berufen, wenn den anderen hieran ein zumindest geringes Mitverschulden trifft, was gegebenenfalls zu beweisen ist, OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2000.

27.11.2000
Mit der Beendigung der Ehe, die meist den Güterstand des Zugewinns vorsieht, entsteht eine Auskunftspflicht, § 1379 BGB. Diese umfasst aber nicht die Vorlage von Belegen zu Kontrollzwecken, nochmals: Hans.OLG Bremen, Beschl.v.29.06.00, MDR 2000,1324

30.09.2000
Nach der neueren Rechtsprechung des OLG München kann die geschiedene Ehefrau, die einer ihr - wegen Kinderbetreuung - an sich nicht zumutbaren Tätigkeit nachgeht, von ihrem Ex mehr Unterhalt für sich verlangen als bisher.
Grund: selbst wenn die Ehefrau in der Ehe - wegen Kinderbetreuung - nicht "gearbeitet", sondern den Haushalt geführt hat, wird bei der Ermittlung des Familieneinkommens so getan, als hätte auch sie Geld verdient. Erst recht gilt dies für Mütter, die bereits während der Ehe erwerbstätig waren.
Wegen der geänderten Rechtsprechung können auch ältere Unterhaltstitel (Vereinbarungen/Urteile) entsprechend abgeändert werden. Wir beraten Sie gerne im einzelnen.

29.09.2000
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts gebilligt. Konsequenz für den Kindesunterhalt: Um das Existenzminimum des Kindes (ca. 135% des derzeitigen Regelbetrages) sicherzustellen, soll in den unteren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr das hälftige Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet werden.

20.03.00
Kommunion, Konfirmation oder Klassenfahrt: entgegen der allgemeinen Auffassung können die Kosten hierfür doch als Sonderbedarf und zusätzlich zum Unterhalt gefordert werden, wenn aus dem laufenden Unterhalt keine Rücklagenbildung oder Bezahlung möglich ist, OLG Dresden.

02.11.99
Einmal mehr betont ein Oberlandesgericht die Verpflichtung beider Eltern gegenüber dem Kind, die elterliche Sorge auszuüben und die daraus folgende Pflicht der getrennten Partner miteinander zu reden und Absprachen zu treffen (OLG SchlHolst., 13 UF 271/98).