Aufstockungsunterhalt heute
Das OLG Oldenburg, Az.:12 UF 74/06, hat einen Vorgriff auf das neue Unterhaltsrecht gewagt. Es versagte trotz langer Dauer der kinderlos gebliebenen Ehe der geschiedenen, inzwischen wieder in ihrem Beruf tätigen Ex den Vorrang des Aufstockungsunterhalts vor der zweiten Ehefrau. In den Gründen verwies das OLG auf einen grundlegenden Wandel im Verständnis der Gesellschaft, was den Stellenwert der bestehenden Ehe im Vergleich zur geschiedenen Ehe angehe.

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