ordre publique
Eine Ehe, die wirksam nach dem Recht der chaldäischen Ostkirche geschlossen wurde, könnte grundsätzlich nicht geschieden werden. Entgegen früheren Entscheidungen wies der BGH die Vorinstanz an, hilfsweise auch den gewandelten ordre public zu beachten, um im Einzelfall durch eine Scheidung eine menschlich gebotene Lösung zu finden, Urteil v.11.10.06, XII ZR 79/04

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