Schuldenausgleich nach der Ehe
Sehr häufig endet eine Ehe auch mit einem Berg Schulden. Zahlt der eigentlich Pflichtige aufgrund einer solchen Vereinbarung statt Unterhalt gemeinsame Schulden ab, kann er hierfür natürlich keinen Ausgleich verlangen. Das ändert sich aber sofort und ohne Kündigung der Abmachung, wenn die Grundlage für eine Unterhaltsforderung entfällt, etwa wegen Verwirkung, OLG Bremen, NJW-RR 06, 1657

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