Zuweisung der Ehewohnung
Durch das Hausratsverfahren (§ 5 HausrVO) kann bei einer Scheidung das Mietverhältnis an der Ehewohnung durch den Familienrichter auch so gestaltet werden, dass der Ehegatte, der bisher alleiniger Mieter war, aus dem Vertrag ausscheidet. Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, der Antrag ist befristet! Der Vermieter ist hieran gebunden, ihm raten wir, durch Beschluss eine Fortdauer der Haftung (bis zu 5 Jahren, in der Höhe auf eine Miete bis zu 1 1/2 Jahren begrenzt) anordnen zu lassen.

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