Morgengabe
Das OLG Saarbrücken (Az 9 UF 33/04) qualifizierte die Morgengabe nach islamischen Recht (mahr) als auch in Deutschland verbindlichen Unterhaltsanspruch. Sehr ausführlich zur Rechtslage im Iran OLG Köln NJW-RR 07, 154, unter Erläuterung der Scheidungsformen talaq und mobarat. Aktuell hat das OLG Stuttgart (29.01.08, AZ 17 UF 233/07) ein solches Forderungsrecht (Morgengabe bei einer deutsch-türkischen Ehe, "mihri müeccel") abgelehnt.

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