Hausrat oder Vermögen?
Immer wieder ordnen auch Rechtsanwälte den PKW als Vermögensgegenstand ein, verfügt die Familie nur über ein Auto, wird es sich aber in der Regel um Hausrat handeln (über welchen man nicht ohne Zustimmung verfügen kann, § 1369 BGB), OLG Düss. MDR 07, 663

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