Wenigverdiener versus Unterhalt
Viefhues weist in FuR 07, 297 nach, dass von einer Erwerbsobliegenheitsverletzung nicht auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit geschlossen werden darf, ungelernte oder im Niedriglohnbereich Beschäftigte würden nämlich in manchen Tarifgruppen nur zwischen 3,05 bis 7,25 €/h verdienen, so dass wir zwar stets auf die gesteigerte Leistungspflicht hinweisen, daneben aber durchaus Raum für Gegenargumente ist.

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