Geldersatz wegen Nichterreichen des Zweckes nach Trennung und Scheidung
Das OLG Oldenburg hat einem inzwischen geschiedenen Mann, der seinem ehemaligen Schwiegervater in Eigenleistung das Haus, in dem er und seine Frau wohnen sollten, ausbaute, wegen ungerechtfertigter Bereicherung 20.000,- € für seine Arbeitsleistung zugesprochen. Der Rechtsgrund für die erhaltenen Arbeitsleistungen, nämlich die Vereinbarung der Parteien über die Eigenleistungen des Klägers für eigene Wohnzwecke, sei durch den Auszug der Familie aufgrund der Trennung der Eheleute nur kurze Zeit später weggefallen, Az.:15 U 19/07