Änderungen im Unterhaltsrecht
Die Änderungen im Unterhaltsrecht ab 2008 werden programmatisch in der Überschrift "Grundsatz der Eigenverantwortung" des neuen § 1569 BGB zu Ausdruck gebracht. Satz 1 lautet: "Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen." Demzufolge wird dieser Unterhalt nur noch als Ausnahme gewährt, z.B. bei Kindesbetreuung, wobei sich zusätzlich die Rangfolgen geändert haben, vorab ist nun der Unterhalt der minderjährigen Kinder zu befriedigen. Da sog. Mangelfälle immer häufiger werden, wird eine gute, fachanwaltliche Beratung noch wichtiger, die Rechtsprechung hierzu wird sich hierzu erst entwickeln müssen.