Kosten einer Zahnbehandlung sind Sonderbedarf
Nicht selten werden wir gefragt, ob der Unterhaltspflichtige zusätzlich zum Kindesunterhalt auch Kosten einer Heilbehandlung (mit) tragen muss. Wir bejahen das und zitieren u.a. OLG Celle, AZ: 10 UF 166/07, Meldung vom 10.01.08. Der Senat sah die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als so genannten Sonderbedarf an, sie seien nicht nur - gemessen am laufenden Unterhalt - außergewöhnlich hoch, sondern würden auch unregelmäßig anfallen. Da beide Eltern über Erwerbseinkommen verfügen, haben sie je zur Hälfte für den Sonderbedarf aufzukommen.

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