Trennungsunterhalt
Mit zunehmender Dauer der Trennung nähern sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit dem an, was für den nachehelichen Unterhalt gilt, BGH vom 05.03.08, XII ZR 22/06

 

Zinsen
sind Einkommen auch dann, wenn sie aus dem Zugewinnausgleich fließen, nochmals BGH aaO

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