Trennungsunterhalt
Mit zunehmender Dauer der Trennung nähern sich die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit dem an, was für den nachehelichen Unterhalt gilt, BGH vom 05.03.08, XII ZR 22/06
Zinsen
sind Einkommen auch dann, wenn sie aus dem Zugewinnausgleich fließen, nochmals BGH aaO