(nur) Kirchliche Eheschließung? mit Nichten!
Am 01. Januar 2009 tritt eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft, damit fällt das Verbot, sich kirchlich trauen zu lassen ohne vorher beim Standesamt die Ehe geschlossen zu haben. Das Verbot hat historische Gründe, es besteht bereits seit 1875. Früher bildeten kirchliche und staatliche Ehe eine rechtliche Einheit. Insbesondere unter dem Einfluss der Aufklärung entfernten sich jedoch die weltliche und die kirchliche Auffassung von der Ehe so weit voneinander, dass eine Trennung unvermeidlich wurde. Der Gesetzgeber befürchtete, dass die Bevölkerung die Zivilehe aus alter Gewohnheit oder Tradition ignorieren und sich weiterhin ausschließlich kirchlich trauen lassen würde.

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