Kindergartenkosten
Der BGH hat mit einer Entscheidung vom 05.03.2008 seine Rechtsprechung zu den Kosten für die Kindergartenunterbringung des Kindes geändert. Diese werden nun als „Mehrbedarf“ behandelt und können damit anteilig nach den Einkommensverhältnissen zusätzlich zum Kindesunterhalt verlangt werden (BGH, FamRZ 2008, 1152).

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