03.09.02 Gemeinsame Sorge
Wir stellen fest, dass das Interesse an der gemeinsamen Sorge für die Kinder nach der Trennung oder Scheidung rapide abnimmt. Das tut den Kindern nicht gut - und es kann zur alleinigen elterlichen Sorge desjenigen führen, der sich wirklich um die Kinder kümmert, OLG Dresden NJW-RR 02,1084

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