10.09.02 Mietvertragspartner
Immer wieder kommt es zu folgender Konstellation: Anlässlich der Trennung zieht ein Ehe- oder Lebenspartner aus der gemeinsamen Mietwohnung aus, bleibt aber noch Mietvertragspartner, da keine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde. Noch Jahre später haftet er dann für auflaufende Mietschulden des Ex-Partners. Aus der Pflicht zur Mietzahlung kommt der Ausziehende nur heraus, indem er eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter trifft. Eine einseitige Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags durch den ausziehenden Partner ist dagegen nicht möglich. Wir beraten gerne im Einzelfall.