25.09.02 Nicht gezahlter Kindesunterhalt
Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis zum Unterhaltsrecht: Wenn sich ein Elternteil in der Vergangenheit nicht um sein Kind gekümmert und keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, kann von dem inzwischen erwachsenen Kind, das über eigenes Einkommen verfügt, kein Unterhalt für diesen Elternteil verlangt werden, der Unterhaltsanspruch ist nach § 1611 BGB verwirkt. Zur Anwendung kommt diese Regelung insbesondere dann, wenn der Elternteil Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
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