Geerbte Unterhaltspflicht
Bei Tod des geschiedenen Ehegatten endet seine Unterhaltspflicht nicht, sondern geht auf dessen Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b BGB. Eine allein erbende Witwe muss darum unter Umständen an die frühere Ehefrau ihres verstorbenen Mannes Unterhalt zahlen, allerdings mit Einschränkungen. Dies hat das OLG Koblenz kürzlich in einem Urteil ausdrücklich bestätigt (Az.: 9 UF 745/01). Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.

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